Welche Hilfen werden als Pflege anerkannt?
Wird bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität Unterstützung benötigt, sollte man einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfe in erheblichem oder höherem Maße benötigen. Diese Hilfe muss auf Dauer, mindestens jedoch für sechs Monate erforderlich sein. Gemeint sind damit Pflege sowie hauswirtschaftliche Unterstützung bei gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens.
Zur Pflege gehören sowohl die Übernahme und Unterstützung als auch die Anleitung und Beaufsichtigung der pflegebedürftigen Person. Beispiel: Eine Ehefrau beaufsichtigt ihren Mann morgens beim Waschen. Der Betroffene hat aufgrund seiner Krankheit Gleichgewichtsstörungen, hin und wieder wird ihm schwindelig. Seine Frau muss ihn stützen, um einen Sturz zu verhindern.
-
Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Blasen- oder Darmentleerung -
Ernährung
Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung -
Mobilität
Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung -
Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigung der Wohnung, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Beheizen
