Mehr Zuschüsse bei Tages- und Nachtpflege
Wenn die Tages- oder Nachtpflege mit den Sachleistungen kombiniert werden, erhöht sich der Zuschuss bis zu 50 %.
Die Sachleistungen können dafür eingesetzt werden, einen ambulanten Pflegedienst beziehungsweise die Tages- oder Nachtpflege zu bezahlen. Zusätzlich ermöglicht das Gesetz, den Zuschuss um bis zu 50 Prozent zu erhöhen, wenn beides in Anspruch genommen wird.
Beispiel: Eine Dame (Pflegestufe 1) wird zu Hause versorgt und nimmt dafür den vollen Zuschuss (450 Euro) in Anspruch. Außerdem besucht sie regelmäßig die Tagespflege.
Dafür stehen ihr zusätzlich 50 Prozent der Sachleistungen (225 Euro) zur Verfügung. Zu beachten ist dabei, dass entweder für die ambulante Pflege oder für die Tagespflege maximal 100 Prozent der Sachleistungen ausgegeben werden können. Nicht möglich ist zum Beispiel, für die Tagespflege 500 Euro und für den Pflegedienst 130 Euro auszugeben. Das Gleiche gilt auch für die Geldleistungen.
Was ist Tagespflege?
Die Gäste werden morgens mit einem rollstuhlgerechten Bus abgeholt und am Nachmittag wieder nach Hause gebracht. Ein gemeinsames Frühstück und Mittagessen, Gymnastik, Tanzen, Singen, Spiele, Gedächtnistraining, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Ausflüge stehen auf dem Programm. Ein Tag mit Bustransfer, zwei Mahlzeiten, Pflege und Freizeitangebot kostet durchschnittlich 65 Euro. Zuschüsse der Pflegekasse werden nur für den pflegebedingten Aufwand gezahlt. Die maximalen Zuschüsse betragen monatlich:
- Stufe I: 450,–
- Stufe II: 1.100,–
- Stufe III: 1.550,–
Es besteht die Möglichkeit, Tagespflege und ambulante Pflege zu kombinieren. Bis zu 50 Prozent mehr Zuschüsse gibt es dafür, sofern ein Schwerpunkt auf die Tagespflege gelegt wird. Auch die »zusätzlichen Leistungen bei Demenz« können zur Bezahlung verwendet werden.
