Die Zuschüsse der Pflegekasse reichen nicht aus

Je höher die Einschränkungen des Patienten werden, desto teurer wird die Pflege. Und auch für andere Hilfen muss bezahlt werden.

So beliebt das Leben in einer Seniorenwohnanlage auch sein mag, die meisten Senioren wollen ihre vertraute Umgebung nicht verlassen. Dafür nehmen sie auch Nachteile in Kauf – wie zum Beispiel Treppenstufen innerhalb des Hauses und nicht seniorengerecht ausgestattete Badezimmer. Außerdem ergibt es sich in vielen Fällen, dass die Kontakte zu Nachbarn, Freunden und der Familie nach und nach abreißen. Die Folge: Die Menschen sind oft allein. Trotzdem kommen sie mit ihrer Situation zurecht und möchten an ihrem Leben nichts ändern. Das ist auch gar nicht nötig. Die Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste können die Patienten in ihrer vertrauten Häuslichkeit gut versorgen. Die Grenze, ab der das nicht mehr möglich ist, beschreibt Dr. Ann-Kathrin Meyer, Fachärztin für Innere Medizin und Altersheilkunde, so: »Ein Umzug in ein Pflegeheim ist erst dann notwendig, wenn man in seiner Wohnung nicht mehr zurechtkommt, nicht mehr in der Lage ist, über einen Hausnotruf um Hilfe zu rufen oder die Einsamkeit nicht mehr erträgt.« Doch bis es so weit ist, lässt sich ein umfangreiches Betreuungsprogramm auf die Beine stellen, um so lange wie möglich in seinem kleinen Nest leben zu können.

Keine Fremden im Haus

Es ist zum Verzweifeln. Die Kinder merken, dass die Eltern immer mehr Unterstützung brauchen, doch alle Angebote werden abgelehnt. »Nein, es soll keine Putzfrau kommen. Nein, ein Pflegedienst kommt mir nicht ins Haus. Das wird mir alles zu viel. Das will ich nicht.« Druck erzeugt Gegendruck. Je mehr die eine Seite zuredet, desto mehr Widerstand entwickelt die andere Seite.

So lange keine Gefahr für Leib und Leben besteht, kommt eine Familie möglicherweise weiter, wenn alles zunächst so bleibt wie es ist. Die Kinder sollten diese Zeit nutzen, um sich in die Lage des Betroffenen hineinzuversetzen. Helfen ist ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung eines Menschen. Wer Unterstützung annimmt, muss sich selbst eingestehen, seine Eigenständigkeit verloren zu haben. Vielleicht fehlt auch die Einsicht, Hilfe zu benötigen. Besonders Demenzpatienten sind davon überzeugt, vernünftig zu handeln.

Offen bleiben, regelmäßig anrufen und miteinander im Gespräch bleiben. Vielleicht ergibt sich dann von allein der Moment, in dem um Unterstützung gebeten wird. Manchmal hilft einfach ein anderer Begriff, um weiterzukommen. Während ein ambulanter Pflegedienst als fremd und bedrohlich empfunden wird, öffnet die Frage »Soll die Gemeindeschwester einmal nach dir sehen?« Türen. In der Sache ist das zwar dasselbe, aber mit dem Wort Gemeindeschwester verbinden alte Menschen so etwas wie Fürsorge, die sie zulassen können.

Schon beim ersten persönlichen Gespräch mit der Chefin des Pflegedienstes spürt das Ehepaar A., dass ihnen die Frau sympathisch ist. Peter A. freut sich sogar darauf, dass mal wieder jemand zu Besuch kommt. Zwei Tage später erscheint die Pflegerin zum ersten Mal. Anders als erwartet, beginnt sie ihre Arbeit nicht sofort damit, Herrn A. beim Duschen behilflich zu sein, sondern unterhält sich mit ihm, um ihm die Berührungsängste zu nehmen. Der 81-Jährige ist wie ausgewechselt. Erst am zweiten Tag steht ihm die Schwester morgens im Bad zur Seite. Ehefrau Helga ist erleichtert und freut sich sehr darüber, wie umgänglich sich ihr Mann plötzlich gegenüber der professionellen Altenpflegerin zeigt. Außerdem hat sie jetzt eine Gesprächspartnerin, mit der sie endlich einmal über alles reden kann.

Was kostet die Pflege zu Hause?

Rund um die eigene Altersvorsorge möchten die Menschen wissen, welche Ausgaben auf sie zukommen, wenn sie sich zu Hause versorgen lassen. Neben den Kosten für das Essen auf Rädern, eine Putzfrau und einen Hausnotruf ist die monatliche Rechnung eines ambulanten Pflegedienstes ein entscheidender Faktor. Bei der ambulanten Pflege sind die einzelnen Tätigkeiten – vom morgendlichen Anziehen und Waschen bis zum Wechseln der Bettwäsche – in sogenannten Leistungskomplexen festgelegt. Jeder Komplex hat einen festen Preis. Bei Peter A. kommt die Pflegerin morgens und abends. 948,92 Euro stellt der Pflegedienst dafür am Monatsende in Rechnung. Davon übernimmt die Pflegekasse 420 Euro (Zuschuss in der Pflegestufe 1), sodass ein Eigenanteil von 528,92 Euro zu zahlen ist.

30 x große Morgentoilette 30 x 16,52 = 495,60
30 x kleine Abendtoilette 30 x 8,26 = 247,80
10 Prozent Wochenendzuschläge = 19,82
Investitionskosten 30 x 1,53= 45,90
Anfahrt 60 x 2,33 = 139,80
  948,92

Preisunterschiede in den Bundesländern

Die Pflegedienste in Deutschland haben verschiedene Preise. In der Tabelle sind die Preisspannen für die Leistung aus unserem Zahlenbeispiel dargestellt. Diese Preisspanne ist mit dem Lohnniveau in den verschiedenen Regionen zu erklären.

Zwei Besonderheiten sind zu beachten. In Baden-Württemberg kann der Verbraucher wählen, ob er von einer ausgebildeten Fachkraft oder einer Hilfskraft gepflegt werden möchte. Im Fall einer angelernten Altenpflegehelferin sinkt der Preis um ca. 25 Prozent. Außerdem arbeiten alle Pflegedienste in Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz zu einheitlichen Festpreisen.

Bundesland Geringster Preis Höchster Preis
Baden-Württemberg 1.200 1.260
Bayern 1.130 1.130
Berlin 930 930
Brandenburg 570 650
Bremen 850 940
Hamburg 880 960
Hessen 1.190 1.240
Kassel 1.000 1.050
Mecklenburg-Vorpommern 640 970
Niedersachsen 700 910
Nordrhein-Westfalen 910 1.130
Rheinland-Pfalz 1.160 1.160
Saarland 860 970
Sachsen 550 680
Sachsen-Anhalt 540 700
Schleswig-Holstein 960 1.030
Thüringen 600 740
Bremen 850 940
Hamburg 880 960
Hessen 1.190 1.240
Kassel 1.000 1.050
Mecklenburg-Vorpommern 640 970
Niedersachsen 700 910
Nordrhein-Westfalen 910 1.130
Rheinland-Pfalz 1.160 1.160
Saarland 860 970
Sachsen 550 680
Sachsen-Anhalt 540 700
Schleswig-Holstein 960 1.030
Thüringen 600 740

Die Pflegedienste rechnen auch mit den Krankenkassen ab

Nicht alle Leistungen, die ein ambulanter Dienst erbringt, werden über die Pflegeversicherung abgerechnet. Sofern der Arzt verschreibt, dass Medikamente verabreicht oder Spritzen gegeben werden müssen, kann auch dies von den Pflegekräften eines ambulanten Dienstes übernommen werden. Diese Leistungen heißen »Behandlungspflege« und werden von den Pflegediensten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Ein Beispiel: Für Hilde P. wurde die Pflegestufe I anerkannt. Die Hilfe beim Anziehen und Waschen zählt zu den Leistungen, die über die Pflegeversicherung abgedeckt werden. Bis zu einer Höhe von 440 Euro rechnet der ambulante Dienst direkt mit der Pflegekasse ab – alles, was darüber liegt, zahlt die 83-Jährige selbst. Außerdem ist die Rentnerin Diabetikerin und auf die lebenswichtigen Insulinspritzen angewiesen. Ihr Hausarzt hat dreimal täglich eine Blutzuckerkontrolle und eine entsprechende Insulingabe verordnet. Im Rahmen dieser Diabetikerversorgung rechnet der ambulante Pflegedienst 90 Einsätze im Monat als Behandlungspflege direkt mit der Krankenkasse ab. Achtung: Ein ambulanter Dienst, der keine Zulassung für die häusliche Krankenpflege hat, darf nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Die Kosten für die Behandlungspflege würden in dem Fall dem Versicherten in Rechnung gestellt.

Das gegenseitige Kennenlernen

Es ist bedrückend, die alltäglichen Dinge nicht mehr selbst zu schaffen, und es fällt wohl niemandem leicht, dabei um Hilfe bitten zu müssen. Wenn zum Beispiel der Gleichgewichtssinn gestört ist und man deswegen beim Beziehen des Betts oder beim Ankleiden Probleme hat. Vertrauen ist wichtig, um sich in so einer Lage an einen ambulanten Pflegedienst zu wenden. Beim ersten Besuch des Pflegedienstes in der Wohnung des Pflegebedürftigen geht es um das gegenseitige Kennenlernen. Außerdem möchte der Pflegedienstmitarbeiter etwas über die Lebensgewohnheiten und Wünsche des künftigen Patienten erfahren. »Wann möchten Sie morgens aufstehen? Möchten Sie lieber von einer Dame oder von einem Herrn versorgt werden?« Ein Pflegedienst, der diese scheinbar unwichtigen Kleinigkeiten erfragt, hat schon viel zur Zufriedenheit des neuen Patienten beigetragen, denn sein gewohnter Tagesablauf soll möglichst nicht beeinträchtigt werden. Außerdem rechnet der Mitarbeiter des ambulanten Dienstes an diesem Tag die monatlichen Kosten für die Pflege vor.

Bei der MDK-Begutachtung hilft der Pflegedienst

Dass auf einen Antrag bei der Pflegeversicherung ein negativer Bescheid folgt, ist kein Einzelfall. Im häuslichen Bereich wird etwa ein Drittel der Anträge abgelehnt. Oft sind die Anspruchsvoraussetzungen tatsächlich nicht erfüllt, aber auch die MDK-Gutachter machen Fehler. Erste Anlaufstelle für das Verfahren sind daher die ambulanten Dienste. Sie wissen, was im Sinne der Pflegeversicherung zählt, um eine Pflegestufe zu erhalten. Ein Vertreter des künftigen ambulanten Dienstes sollte beim Begutachtungstermin dabei sein. Er kann kontrollieren, ob der Gutachter auch tatsächlich alle relevanten Pflegezeiten anerkennt.

Notruf

Die ambulanten Dienste sind auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen über das Telefon zu erreichen. Was in einer Notsituation an Hilfeleistung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab: Soll der Notarzt gerufen werden, oder kommt ein Mitarbeiter des Pflegedienstes mit dem Wohnungsschlüssel innerhalb von einer Stunde vorbei, um zu helfen? Oder reicht ein Gespräch, um Ängste, Hilflosigkeit und Einsamkeitsgefühle wieder in den Griff zu bekommen? Die Mitarbeiter am Telefon sind darin geschult, die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Der Notruf der ambulanten Dienste gibt die Sicherheit, jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner zu haben.

Pünktlichkeit

Für den Pflegebedürftigen beginnt der Tag oftmals erst, wenn der vertraute Mitarbeiter des ambulanten Dienstes beim Anziehen und Waschen behilflich war. Insbesondere alte Menschen werden unruhig, wenn sie warten müssen. Pünktlichkeit ist zwar wichtig, dennoch kann es zu Verschiebungen im Zeitplan des Pflegedienstmitarbeiters kommen. Ein kurzer Anruf beim Kunden beruhigt in solchen Fällen. Bei guten Pflegediensten ist das eine Selbstverständlichkeit.

Pflegemitarbeiter vor Ort

Die vertrauten Mitarbeiter und der Patient bilden ein Team. Was kann der Kunde noch selbstständig machen? Wie möchte er angesprochen und angefasst werden? Ist er selbst oder ein Familienangehöriger der Hauptansprechpartner? Mit einer kleinen Gruppe von Pflegemitarbeitern haben sich die Abläufe schnell eingespielt. Es ist eine reine Organisationsfrage, das Pflegeteam überschaubar klein zu halten. Dann ist es auch kein Problem, wenn wegen Krankheit oder Urlaub mal ein neuer, für den Patienten zunächst fremder Mitarbeiter die Pflege übernimmt.

Kostenloses Training für gute Pflege

Einen kranken Menschen zu heben, ist schwere körperliche Arbeit. Auch die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme im Bett, wenn das Essen mit Messer und Gabel nicht mehr möglich ist, erfordert Fachwissen. Damit die Angehörigen ihre körperlichen Belastungen bei der Pflege so gering wie möglich halten, gibt es kostenlose Kurse von der Pflegeversicherung. Diese Schulungen werden von qualifizierten Pflegediensten angeboten, die eine entsprechende Vereinbarung mit der Pflegekasse haben. Es werden die richtigen Hebe- und Haltegriffe vermittelt sowie Tipps und Kniffe rund um einen angemessenen Umgang mit pflegebedürftigen Senioren gegeben. Kurz: Pflegende Angehörige lernen eine schonende Arbeitsweise. Die Unterrichtseinheiten sind in der eigenen Wohnung möglich, dabei können auch gleich die baulichen Unzulänglichkeiten berücksichtigt und gegebenenfalls geändert werden. Ansprechpartner sind die Pflegedienste, eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich.

Pflege und Betreuung durch selbst angestellte Mitarbeiter

Zur Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen gibt es weitere Bausteine. Um Hauswirtschaft oder soziale Betreuung gegen die Einsamkeit auf die Beine zu stellen, können auch eigene Hilfskräfte beschäftigt werden. Dann ist man Arbeitgeber und hat die entsprechenden Vorschriften zu beachten. Sie können die Arbeitszeit bestimmen, haben jedoch die Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abzuführen. Wir listen Ihnen an dieser Stelle die verschiedenen Möglichkeiten auf.

Der 400-Euro-Job

Eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 400 Euro im Monat nicht übersteigt. Neben dem Lohn müssen zusätzlich 14,27 Prozent des gezahlten Betrags als pauschale Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern per Einzugsermächtigung abgeführt werden. Der geringfügig Beschäftigte muss bei der Minijob-Zentrale mit einem einseitigen Formular (Haushaltsscheck) angemeldet werden. Die Anmeldung bei der zuständigen Unfallkasse ist hierin enthalten. Unterschreiben müssen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.

Ihr Ansprechpartner bei den Minijobs
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Tel.: 01801/200504
(3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz)
www.minijob-zentrale.de

Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung vertraglich oder nach ihrer Eigenart (Ferienjob) nicht länger als 2 Monate oder 50 Tage im Jahr dauert und bis zu 400 Euro monatlich gezahlt werden. Es fallen keine pauschalen Sozialabgaben an, aber es müssen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Auch diese Art der Beschäftigung muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Zusätzlich ist eine Anmeldung bei der zuständigen Unfallkasse erforderlich.

Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen

Wer sich privat versorgen lassen möchte, kann jederzeit Arbeitsverhältnisse abschließen. Für Haushaltshilfen gibt es geregelten Urlaub und einen Mindestlohn, der – je nach Bundesland – zwischen 1.099 Euro (in Bremen) und 1.353 Euro (in Hamburg) liegt. Solche Beschäftigungen unterliegen der Sozialversicherungspflicht wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und natürlich auch der Lohnsteuer.

Ausländische Arbeitskräfte in Haushalten mit Pflegebedürftigen

Arbeitnehmer aus den alten EU-Staaten brauchen keine Arbeitsgenehmigung. Bei den nach 2004 beigetretenen Ländern benötigen die Arbeitnehmer grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung-EU von der Bundesagentur für Arbeit. Sie dürfen allerdings nicht geringfügig beschäftigt werden oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Auch hier gelten die Mindestlöhne für Haushaltshilfen.

Durch die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Arbeiten sollen die Pflegebedürftigen die Möglichkeit erhalten, weiter in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Die ausländischen Haushaltshilfen können jetzt genauso wie Angehörige pflegerische Alltagshilfen, wie einfache Hilfestellungen bei Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung und Mobilität, verrichten.

Ihr Ansprechpartner bei den Haushaltshilfen
Deutsche Rentenversicherung
Servicetelefon 0800/10004800 (kostenlos)
Im Internet (www.arbeitsagentur.de) sind die Informationen in der Jobbörse unter dem Suchbegriff »Haushaltshilfen« zu finden.
Ihr Ansprechpartner bei ausländischen Arbeitskräften
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Arbeitsmarktzulassung Haushaltshilfen
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel: 0228/713-1313
E-Mail: ZAV-Auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de
Im Internet (www.ba-auslandsvermittlung.de)sind die Informationen unter dem Suchbegriff »Haushaltshilfen« zu finden.

Die Koordination von Pflege und Betreuung

Ein Angehöriger sollte innerhalb der Familie das Sagen haben. Nichte Margot hat nach dem Schlaganfall ihres Onkels etwa ein Jahr gebraucht, um sich durchzusetzen. Am Ende der fünfwöchigen Krankenhaus- und Rehabehandlung war innerhalb von 48 Stunden das komplette Hilfspaket für zu Hause zu organisieren. Die langjährige Putzfrau sollte zweimal in der Woche kommen, Essen auf Rädern und eine Logopädin waren ebenso schnell gefunden wie der Hausnotruf ans Telefon angeschlossen.

Nichte Margot hatte jedoch nicht mit der persönlichen Unzufriedenheit ihres Onkels gerechnet. Hinter ihrem Rücken rief Herbert einen alten Freund an und beklagte sich bitterlich über das Mittagessen. Dieser hatte dann nichts Besseres zu tun, als sofort einzugreifen und das Mittagessen im benachbarten Altenheim zu organisieren. Allerdings ohne Erfolg, denn Onkel Herbert mochte nicht mit »den vielen alten, kranken Menschen« seinen Mittagstisch einnehmen. Also, Rolle rückwärts: Margot erhielt nun die undankbare Aufgabe, das Mittagessen im Heim abzubestellen und erneut einen Essensdienst zu beauftragen. Ständig wurde sie von der Familie aufgefordert, etwas gegen die Einsamkeit des Onkels zu unternehmen und eine ehrenamtliche Helferin ins Haus zu holen. Auch ohne Erfolg: »Ich mag die Frau nicht. Die redet mir zu viel!« Das Prinzip war immer dasselbe: Ein klagender Anruf des Onkels bei der Familie und sofort wurde etwas am Betreuungskonzept verändert. Schuld hatte natürlich immer Nichte Margot. So auch, als dem Onkel eine Mahnung von seinem Notrufanbieter ins Haus flatterte. Sofort setzte sich Margots Bruder ins Auto, um die ausstehende Überweisung zu tätigen. Der ausstehende Betrag war jedoch nur nicht richtig beim Empfänger gebucht worden und die Zahlung damit doppelt geleistet – Margot musste telefonieren und war plötzlich wieder gut genug, um diesen Fehler aus der Welt zu schaffen.

Nach einem halben Jahr platzte Margot der Kragen. Sie herrschte den Onkel an, künftig nicht schlecht hinter ihrem Rücken über sie zu reden und alles, was Pflege, Betreuung, Finanzen und Arztbesuche anging, ausschließlich mit ihr zu besprechen. Ein ähnliches Donnerwetter war auch mit der Familie, den Nachbarn und Freunden nötig. Seitdem halten sich alle Beteiligten an die Spielregeln und es kommt weitgehend nicht mehr zu Eigenmächtigkeiten, Unterstellungen, Misstrauen und Besserwisserei.