Pflegebedürftige können Steuern sparen
In der Steuererklärung können Pflegekosten geltend gemacht werden. Auch ein Behindertenausweis spart Steuern.
Wenn die gewährten Geld- oder Sachleistungen die Kosten der Pflege nicht decken, können die Mehrausgaben für die Pflege in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Auf Antrag ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 %, maximal um € 1.200 jährlich. Die erhaltenen Geldleistungen zählen steuerlich nicht mit zum Einkommen.
Tpp: Der Pflegebedürftige kann bei seinem Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Je nach Höhe des Grades der Behinderung erhält er zusätzlich noch einen weiteren Pauschbetrag, der die Einkommensteuer mindert.
