Vorsorge für den letzten Weg
Wer kümmert sich um meine Beerdigung?
„Wir sind allein und haben keine Kinder. Wer soll sich um unsere Beerdigung kümmern?“ Diese Frage haben Gerda und Rudi Streit für sich bereits vor zwei Jahren ganz persönlich beantwortet und einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen: Im Rahmen dieses Vertrages kann man rechtzeitig bestimmen, wie die eigene Trauerfeier gestaltet werden und der Sarg aussehen soll. Auch der Friedhof kann im Vorwege festgelegt werden.
„Nach meinem Tod soll sich mein Mann nicht mit diesen Dingen auseinandersetzen müssen. Umgekehrt genauso“, berichtet Gerda Streit. Die Entscheidung, sich diesem Tabu-Thema zu stellen, hatte insofern ganz praktische Gründe. „Uns ist eine Last vom Herzen genommen“, berichtet das Ehepaar. „Genau richtig gemacht“, betont Holger Wende vom Beerdigungsinstitut GBI: „Wir haben jeden Tag mit trauernden Angehörigen zu tun. Viele von ihnen befinden sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. Da ist es nicht leicht, Detailfragen zu beantworten, um der Familie und dem Verstorbenen gerecht zu werden.“
Es gibt einen weiteren, finanziellen Grund, sich bereits zu Lebzeiten um die eigene Beerdigung zu kümmern und diese auch im Rahmen eines Vorsorgevertrages zu bezahlen – gerade für Menschen mit kleinem Geldbeutel. Wer pflegebedürftig wird und die Kosten für einen Pflegedienst oder ein Altenheim nicht aus dem laufenden Renteneinkommen bezahlen kann, muss zunächst das Ersparte dafür einsetzen. Erst dann springt das Sozialamt ein. Ein Zahlenbeispiel: 20.000 Euro sind auf dem Sparbuch. 1.000 Euro sind davon pro Monat für die Pflege auszugeben. Das Sozialamt springt erst ein, wenn nicht mehr als 2.600 Euro (Freibetrag) auf dem Konto sind. Sollten im Rahmen der Bestattungsvorsorge bereits 4.000 Euro bezahlt worden seien, sind nur noch 16.000 Euro auf dem Konto. Im Pflegefall würde das Sozialamt vier Monate früher einspringen. Das sogenannte Schonvermögen hätte der Betroffene zur freien Verfügung, müsste davon nicht seine Beerdigung bezahlen.
Das Bundessozialgericht bekennt sich in seinem Urteil vom 18. März 2008 (B 8/9b SO 9/06 R) ausdrücklich zu dieser gängigen Praxis. Das Gericht würdigt den Wunsch des Menschen, für die Zeit nach seinem Tod durch eine angemessene Bestattung und Grabpflege vorzusorgen. Dies entspreche dem Gedanken der Selbstbestimmung und Menschenwürde. Vermögen, das für eine angemessene Bestattung und Grabpflege bereitgehalten wird, müsse daher als Schonvermögen im Sinne der sozialrechtlichen Härtefallregelungen angesehen werden.
Übrigens: Achten Sie darauf, dass das Beerdigungsunternehmen eine Preisgarantie übernimmt, damit es nach dem Tod keine bösen Überraschungen gibt. Außerdem bieten einige Firmen Bankbürgschaften an, damit im Fall einer Insolvenz das Geld nicht verloren ist.
Gerda und Rudi Streit stehen mitten im Leben und sind beruhigt, dass sie alles rund um ihre Beerdigung geregelt haben.


