Pflege im Heim
Im Alten- und Pflegeheim sowie im Pflegebereich einer Residenz werden Zuschüsse für vollstationäre Pflege gewährt. Beantragt der Versicherte vollstationäre Pflege, nehmen die Mitarbeiter des MDK auch dazu Stellung, ob eine Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung erforderlich ist. Sie bescheinigen dann die »Heimpflegebedürftigkeit«.
Heimpflegebedürftigkeit
Unter folgenden Voraussetzungen wird Heimpflegebedürftigkeit von der Pflegekasse attestiert:
- Fehlen einer Pflegeperson
- Fehlende Bereitschaft möglicher Pflegepersonen
- Drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegeperson
- Drohende oder bereits eingetretene Verwahrlosung des Pflegebedürftigen
- Eigen- oder Fremdgefährdungstendenzen des Pflegebedürftigen
- Räumliche Unzulänglichkeiten lassen eine Pflege nicht zu
Leistungen der Pflegekasse
- Pflegestufe I: bis zu € 1.023,-
- Pflegestufe II: bis zu € 1.279,-
- Pflegestufe III: bis zu € 1.510,-
- in Härtefällen: bis zu € 1.825,-
Die Pflegekassen übernehmen dabei maximal 75 % des Heimentgeltes.


