Familie A. braucht Hilfe

Mit der Gesundheit von Herrn A. geht es schon seit einiger Zeit langsam und stetig bergab. Frau A. hilft mittlerweile beim Aufstehen und Anziehen und unterstützt ihren Mann auch im Badezimmer. Er ist so wackelig auf den Beinen, dass es ihm lieber ist, wenn beim Waschen jemand neben ihm steht. Seine Frau kann ihm kurz unter die Arme greifen, wenn er das Gleichgewicht zu verlieren beginnt, so dass er nicht stürzt. Auch in die Badewanne kann Herr A. nicht mehr allein einsteigen.

Am Vormittag hat Frau A. den Haushalt zu erledigen, Frühstück zuzubereiten, sauber zu machen, einzukaufen, zu kochen. Am Nachmittag schläft ihr Mann meistens. Doch Frau A. kann nicht abschalten. Selbst wenn sie ihren Mann gut versorgt weiß, mag sie kaum das Haus verlassen. Sie kann nicht einmal in aller Ruhe zum Friseur gehen oder eine Freundin besuchen - es könnte ja zu Hause etwas passieren.

Am Ende des Arbeitstages, wenn sie ihren Mann ins Bett gebracht hat, telefoniert sie meistens noch einmal mit der Tochter. Die Krankheit und die damit verbundenen Veränderungen des Ehepartners müssen abends noch einmal besprochen werden. Besonders schwer zu ertragen ist es für Frau A., dass ihr Mann aufgrund der Krankheit so unzufrieden und grantelig geworden ist.

In guten und in schlechten Zeiten, so haben es sich die Eheleute A. vor 39 Jahren vorm Traualtar versprochen: »Selbstverständlich, ich stehe meinem Mann zur Seite, aber ich mache mich kaputt, meine Kraft reicht nicht aus. Ich brauche Hilfe.«

Unterstützung kann Familie A. von einem ambulanten Pflegedienst bekommen. Dazu ist zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse der Krankenkasse von Herrn A. zu stellen. Frau A. ruft dort an, zwei Tage später liegt der Antrag auf Leistungen aus der Pflegekasse vor. Frau A. schickt ihn sofort zurück, doch es dauert sieben Wochen, bis der Medizinische Dienst (MDK) Zeit für einen Begutachtungstermin findet. Für Familie A. sind das unruhige Wochen, eine ungewisse und zusätzlich belastende Wartezeit.

Ein Pflegetagebuch als Gedächtnisstütze

Frau A. bereitet sich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst mit einem Pflegetagebuch vor. Sie notiert über einen Zeitraum von fünf Tagen, wobei sie ihrem Mann hilft und wie viel Zeit sie dafür aufwendet. Auch die behandelnden Ärzte ihres Mannes listet sie auf. Abends fallen ihr dann noch Kleinigkeiten ein, die sie dazuschreibt: So fällt es ihrem Mann zunehmend schwerer, mit Messer und Gabel zu essen, Frau A. zerschneidet ihm mittags das Fleisch. Außerdem versucht sie mit ihrem Mann wenigstens einmal in der Woche das Haus für einen kurzen Spaziergang zu verlassen. Ohne Begleitung wären Spaziergänge und Arztbesuche unmöglich.

Der Tag der Begutachtung ist anstrengend für die Eheleute A. Sie konnten vor Aufregung nicht schlafen. Wie sich herausstellt, war die Unruhe gar nicht nötig. Der Arzt des Medizinischen Dienstes ist routiniert, tastet sich einfühlsam vor. Er fragt zunächst nach den Krankheiten und Medikamenten von Herrn A. Zwischendurch lässt er sich die Wohnung zeigen, bemerkt dabei, dass Herr A. nicht ohne die Hilfe seiner Frau aufstehen kann. Die Gesprächsatmosphäre ist entspannt, trotzdem ist es Herrn A. peinlich, als seine Frau erzählt, dass sie ihm beim Toilettengang helfen muss: »Mein Mann ist so vergesslich. Er steht beim Pinkeln auf, bevor er fertig ist.« Das hat sie bisher nicht einmal ihrer Tochter erzählt.

Nach einer Dreiviertelstunde ist das Gespräch beendet. Herr und Frau A. müssen sich nochmals zwei Wochen lang gedulden. Der Arzt schreibt ein Gutachten und eine Empfehlung. Die Pflegekasse wird sich der voraussichtlich anschließen und Herrn A. Hilfe gewähren.
Grundlage für die Empfehlung waren die Hilfeleistungen von Frau A. und die dafür benötigte Zeit:

Morgendliches Aufstehen und Anziehen 7 Minuten
Waschen, Zähneputzen und Rasieren 24 Minuten
Toilettengänge 12 Minuten
Baden (21 Min. pro Bad)
3 x 21 Min. pro Woche = 9 Minuten pro Tag
9 Minuten
Mahlzeiten mundgerecht zubereiten 9 Minuten
Arztbesuch
(Alle 7 Tage 60 Min. für Arztbesuche und Behördengänge in Begleitung.
Dabei werden Wartezeiten nicht als Pflegezeit anerkannt.):
60 Min. alle 7 Tage = 9 Min. pro Tag
9 Minuten
Ausziehen abends 5 Minuten

Zubereiten der Mahlzeiten, Einkaufen, Kochen und Sauberhalten der Wohnung gelten als Hauswirtschaft, nicht als Pflege, und werden pauschal mit 45 Minuten anerkannt.

Insgesamt erkennt die Pflegekasse bei Herrn A. einen Zeitbedarf von 120 Minuten an. Darin enthalten sind 75 Minuten für Pflege. Die Voraussetzungen für die Pflegestufe I sind erfüllt. Herr und Frau A. haben sich für einen ambulanten Pflegedienst entschieden. In der Zeit, in der Frau A. das Frühstück vorbereitet, hilft eine Pflegekraft Herrn A. beim Aufstehen, Waschen und Anziehen. Eine große Entlastung für Frau A.

Das Pflegetagebuch zum Download

Pflegetagebuch.pdf (71,52 kB)