Höhe der Zuschüsse für vollstationäre Pflege

Die gestaffelten Zuschüsse steigen mit zunehmendem Pflegeaufwand. Gleichzeitig steigt auch das Heimentgelt.

Im Alten- und Pflegeheim sowie im Pflegebereich einer Residenz werden Zuschüsse für vollstationäre Pflege gewährt. Beantragt der Versicherte vollstationäre Pflege, nehmen die Mitarbeiter des MDK auch dazu Stellung, ob eine Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung erforderlich ist. Sie bescheinigen dann die »Heimpflegebedürftigkeit«.

Heimpflegebedürftigkeit

Unter folgenden Voraussetzungen wird Heimpflegebedürftigkeit von der Pflegekasse attestiert:

  • Fehlen einer Pflegeperson
  • Fehlende Bereitschaft möglicher Pflegepersonen
  • Drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegeperson
  • Drohende oder bereits eingetretene Verwahrlosung des Pflegebedürftigen
  • Eigen- oder Fremdgefährdungstendenzen des Pflegebedürftigen
  • Räumliche Unzulänglichkeiten lassen eine Pflege nicht zu

Leistungen der Pflegekasse

  • Pflegestufe I: bis zu € 1.023,-
  • Pflegestufe II: bis zu € 1.279,-
  •  Pflegestufe III: bis zu € 1.550,-
  • in Härtefällen: bis zu € 1.918,-

Die Pflegekassen übernehmen dabei maximal 75 % des Heimentgeltes.

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Das Buch bietet außerdem einen Kostenüberblick rund um die Pflege zu Hause oder im Heim. Trotz der Zuschüsse der Pflegekasse können viele Senioren den vollen Eigenanteil nicht selbst bezahlen. Folglich wollen die Menschen wissen, in welchen Fällen das Sozialamt einspringt und was die Kinder für ihre Eltern zahlen müssen. Im Bereich Gesundheit sind breit gefächert Informationen über Krankheiten von Demenz bis Schlaganfall zu finden – eine gute Hilfe, um Angehörige angemessen betreuen zu können. Aber auch der Zusammenhang zwischen diesen Alterskrankheiten und den Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Diabetes und erhöhte Cholesterinwerte wird von Experten verständlich erklärt.

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