Geld- und Sachleistungen beantragen

Zu Hause, im Residenz-Appartement oder in einer Seniorenwohnung werden Leistungen zur häuslichen Pflege gewährt.

Sach- und Geldleistungen

In der eigenen Wohnung beziehungsweise Seniorenwohnung oder im Appartement einer Residenz werden Leistungen zur häuslichen Pflege gewährt. Dabei haben Pflegebedürftige die Wahl:

Sachleistungen und Zuschüsse

Es kann zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, eine Tagespflegeeinrichtung oder eine Sozialstation beauftragt werden, die Pflege zu übernehmen. Dann werden diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, und zwar bis zur maximalen Zuschusshöhe, die von der Pflegestufe abhängig ist. Leistungen, die darüber hinausgehen, sind vom Versicherten zu zahlen. Sachleistungen, die monatlich abgerechnet werden können (ab 1.1.2012):

  • Pflegestufe I: bis zu € 450,-
  • Pflegestufe II: bis zu € 1.100,-
  • Pflegestufe III: bis zu € 1.550,- in Härtefällen: bis zu € 1.918,-

Pflegegeld und Zuschüsse

Hierbei handelt es sich um eine Geldleistung. Angehörigen, Nachbarn und Freunden soll damit eine materielle Anerkennung für ihren Einsatz zukommen. Oft wird in der Familie mit hohem persönlichem Einsatz die häusliche Pflege in geeigneter Weise und in ausreichendem Umfang sichergestellt, ohne Hilfe von außen annehmen zu müssen. Dem Versicherten wird dann der Zuschuss in voller Höhe, die abhängig von der Pflegestufe ist, überwiesen. Geldleistungen, die monatlich an den Versicherten ausgezahlt werden (ab 1.1.2012):

  • Pflegestufe I: bis zu € 235,-
  • Pflegestufe II: bis zu € 440,-
  • Pflegestufe III: bis zu € 700,-