Muss mein Schwiegersohn für mich im Pflegefall zahlen?
Zahlreiche Leser haben uns angerufen und ihre Fragen zur Sozialhilfe gestellt. Rechtsanwalt Mathias Drewelow gibt die Antworten.
Grundsätzlich gilt die Regelung nach § 1601 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Gesetzliche Unterhaltsansprüche zwischen Verwandten bestehen nur bei Verwandtschaft in gerader auf-oder absteigender Linie. Ein Schwiegersohn steht seitlich davon und muss deshalb nicht für die Schwiegereltern zahlen.
