Noten für die Altenpflege
Aber die Pflegenoten sind nur ein Kriterium von vielen, das bei der Entscheidung für ein Altenheim weiterhilft.
Qualitätsprüfungen sichern ordentliche Leistungen
Irgendwie funktionieren die Kontrollinstitutionen in der Altenpflege nicht richtig, nun soll es der Verbraucher richten. Die Menschen sind angesichts der zahlreichen Negativberichte über die Qualität in der Altenpflege verunsichert. Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) hat im Jahr 2007 zum zweiten Mal einen Prüfbericht veröffentlicht. Die Ergebnisse sind erschreckend. In einige Altenheime zieht man besser nicht ein. Doch leider ist von den politisch Verantwortlichen eine wichtige Frage nicht beantwortet worden: Warum machen die Kontrollinstanzen nicht ausreichend von ihren Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch? Gemeint sind der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und die Heimaufsicht. Würden bei mangelhafter Pflege vorübergehende Belegungsstopps verhängt oder Heime geschlossen, käme der Verbraucher gar nicht in die Verlegenheit, in ein schlechtes Altenheim einzuziehen. Stattdessen hat sich der Gesetzgeber entschlossen, den Altenheimen Noten zu geben – in der Hoffnung, dass die Verbraucher bei der Note »mangelhaft« die entsprechenden Einrichtungen meiden werden.
Mit dem neuen Pflegequalitätssicherungsgesetz sollen bis 2011 alle Einrichtungen regelmäßig und unangemeldet geprüft werden. Die Schulnoten sollen zu einer besseren Vergleichbarkeit der Pflegeeinrichtungen führen. Als Grundlage dafür dienen die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des MDK. Von den dort ermittelten 82 Bewertungen fließen 64 Ergebnisse in die Benotung ein. Aus den vier Prüfungsbereichen wird die Gesamtnote zwischen »sehr gut« und »mangelhaft« errechnet.
- 35 Einzelkriterien beziehen sich auf Pflege und Medizin.
- 10 Punkte werden zum Umgang mit demenzkranken Bewohnern bewertet.
- 10 Prüfungsteile gibt es zur sozialen Betreuung und Alltagsgestaltung.
- 9 Fragen beziehen sich auf das Wohnen und die Verpflegung.
Dem Verbraucher ist nun der schwarze Peter zugeschoben worden. Denn die Sanktionen gegen schlechte Altenpflege scheinen nicht zu funktionieren, und leider ist das Benotungssystem noch nicht so weit ausgereift, dass man es benutzen kann. Wer in so einer Liste nur Noten zwischen »eins« und »drei« findet, hat keine sinnvolle Entscheidungsgrundlage in der Hand. Sinnvoll ist eine Veröffentlichung nur, wenn die vom MDK und der Heimaufsicht als mangelhaft beurteilten Häuser auch dementsprechend gekennzeichnet sind und – besser noch – sanktioniert werden, sodass niemand dort einziehen kann. Es ist nämlich möglich zu tricksen und beispielsweise schlechte Noten in der Pflege durch gute Noten bei Hauswirtschaft und Hygiene auszugleichen, sodass das Gesamtergebnis immer noch »befriedigend« ausfällt.
Folgendes Beispiel zeigt, dass gute Noten nicht automatisch mit guter Pflege einhergehen: Wenn ein Altenheim negativ durch extrem viele freiheitsentziehende Maßnahmen bei seinen demenzkranken Bewohnern auffällt, sich diese jedoch akkurat vom Vormundschaftsgericht bewilligen lässt und einwandfrei dokumentiert, gibt es dafür die Note »sehr gut«. Dagegen fließt die Leistung eines Altenheims, das eine hervorragende Dementenbetreuung hat, dessen Bewohner folglich kaum verhaltensauffällig sind und bei dem es kaum freiheitsentziehende Maßnahmen gibt, nicht in die Benotung ein.
Die ersten Tests sind jetzt veröffentlicht. Gute Altenpflege zeigt sich in drei Punkten: Bewohner sollten sich nicht wund liegen (Dekubitus). Gravierende Pflegemängel liegen bei unzureichender Mundhygiene und bei Versteifungen der Gelenke (Kontrakturen) vor. In einem bereits geprüften Haus sind die Noten in diesen Punkten mangelhaft, trotzdem hat es die Note 2,9 erhalten.
So lange derart blödsinnige Ergebnisse veröffentlicht werden, hat das Benotungssystem keine Aussagekraft.
Was bleibt dem Verbraucher? Er sollte im Bekanntenkreis nach guten Häusern fragen. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als sich die infrage kommenden Heime anzusehen. Und wie gesagt: Wenn Pflege und Betreuung wider Erwarten dürftiger ausfallen als versprochen, kann man innerhalb kürzester Zeit in ein besseres Altenheim umziehen. Das Benotungssystem muss seine Alltagstauglichkeit erst noch unter Beweis stellen. Bis dahin bleibt es Augenwischerei, denn die Verantwortlichen müssen eine Frage beantworten: Warum wird mangelhafte Pflege nicht ausreichend sanktioniert?
