Probleme mit der Witwenrente - Keine Absicherung direkt nach der Hochzeit

Die Deutschen werden immer älter. Genau deshalb kann es passieren, dass sich ein Witwer oder eine Witwe noch mal verliebt und heiratet. Doch nicht nur die tiefe Verbundenheit wird bei der standesamtlichen Trauung dokumentiert. Die Ehepartner sind sowohl rechtlich als auch finanziell besser abgesichert als zuvor „in wilder Ehe“.

Die Deutschen werden immer älter. Genau deshalb kann es passieren, dass sich ein Witwer oder eine Witwe noch mal verliebt und heiratet. Doch nicht nur die tiefe Verbundenheit wird bei der standesamtlichen Trauung dokumentiert. Die Ehepartner sind sowohl rechtlich als auch finanziell besser abgesichert als zuvor „in wilder Ehe“.

Rechtsanwalt Mathias Drewelow erklärt „Versorgungsehen“ und „Altersdifferenzklauseln“.

Allerdings kann es im Todesfall kurze Zeit nach der Hochzeit zu Problemen mit der Witwenrente kommen. Der Gesetzgeber hat 2002 festgelegt, dass ein Ehepaar mindestens ein Jahr verheiratet sein muss, bevor ohne Weiteres Witwenrente gezahlt wird. Darauf macht der Rechtsanwalt Mathias Drewelow aufmerksam. „So genannte Versorgungsehen, die nur deshalb geschlossen werden, damit der jüngere Partner in den Genuss der Hinterbliebenenrente gelangt, sollen durch die Regelung aus dem Kreis der Rentenbegünstigten ausgeschlossen werden.“ In gewissen Fällen besteht aber auch bei kurzer Ehe Anspruch auf die Hinterbliebenenrente – etwa wenn „es gemeinsame Kinder aus dieser Beziehung gibt“, erklärt der Jurist. Außerdem müssen die Rentenversicherungsträger auch in den Fällen zahlen, wenn der Ehepartner plötzlich (Herzinfarkt oder Verkehrsunfall) verstorben ist, obwohl die Ehe noch kein Jahr besteht. Es geht um den Beweis, dass die Ehe nicht nur geschlossen worden ist, um den Partner finanziell abzusichern.

Dieses Gesetz gilt für die Deutsche Rentenversicherung. Andere private Versicherungsträger haben ähnliche Klauseln. Rechtsanwalt Drewelow nennt die „Altersdifferenzklausel“, nach der Witwenrente nicht gezahlt wird, falls die Witwe mehr als 25 Jahre jünger ist als der Verstorbene.

Doch gibt es vergleichbare Klauseln auch bei der Erbschaft? „Ehepartner können 500.000 Euro vom verstorbenen Partner steuerfrei erben, egal wie lange die Ehe bestand“, erklärt Drewelow.

Für weitere Fragen steht Rechtsanwalt Mathias Drewelow gern zur Verfügung:

Im Internet: www.mv-recht.de
Telefon: 0381 / 252 969 70