Kurzzeitpflege

Eine wichtige Neuerung der Pflegeversicherung ist die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Ansprüche haben Personen, die Leistungen der Pflegekasse erhalten und in ihrer Wohnung gepflegt werden.

Pflegebedürftige können dann für maximal 28 Tage im Jahr in einer stationären Einrichtung, zum Beispiel einem Alten- und Pflegeheim, wohnen.

Die Pflegekasse zahlt dafür einen Zuschuss von bis zu € 1.470,-, bei kürzerem Aufenthalt anteilig weniger. Die Preise pro Tag sind bei den Einrichtungen zu erfragen. Die Kurzzeitpflege kommt insbesondere dann in Frage, wenn die pflegende Person in Urlaub gehen möchte, durch eigene Krankheit ausfällt oder aus anderen Gründen verhindert ist. Die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze ist begrenzt, daher ist eine rechtzeitige Anmeldung sinnvoll.

Suchen sie hier geziehlt nach Kurzzeitpflgeeinrichtungen.