Pflege zu Hause
Sach- und Geldleistungen
In der eigenen Wohnung beziehungsweise Seniorenwohnung oder im Appartement einer Residenz werden Leistungen zur häuslichen Pflege gewährt. Dabei haben Pflegebedürftige die Wahl:
Sachleistungen und Zuschüsse
Es kann zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, eine Tagespflegeeinrichtung oder eine Sozialstation beauftragt werden, die Pflege zu übernehmen. Dann werden diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, und zwar bis zur maximalen Zuschusshöhe, die von der Pflegestufe abhängig ist. Leistungen, die darüber hinausgehen, sind vom Versicherten zu zahlen. Sachleistungen, die monatlich abgerechnet werden können (ab 1.1.2010):
- Pflegestufe I: bis zu € 440,-
- Pflegestufe II: bis zu € 1.040,-
- Pflegestufe III: bis zu € 1.510,- in Härtefällen: bis zu € 1.918,-
Pflegegeld und Zuschüsse
Hierbei handelt es sich um eine Geldleistung. Angehörigen, Nachbarn und Freunden soll damit eine materielle Anerkennung für ihren Einsatz zukommen. Oft wird in der Familie mit hohem persönlichem Einsatz die häusliche Pflege in geeigneter Weise und in ausreichendem Umfang sichergestellt, ohne Hilfe von außen annehmen zu müssen. Dem Versicherten wird dann der Zuschuss in voller Höhe, die abhängig von der Pflegestufe ist, überwiesen. Geldleistungen, die monatlich an den Versicherten ausgezahlt werden (ab 1.1.2010):
- Pflegestufe I: bis zu € 225,-
- Pflegestufe II: bis zu € 430,-
- Pflegestufe III: bis zu € 685,-
Zusätzliche Leistungen bei Demenz
Mit der Reform der Pflegeversicherung ist eine Verbesserung für an Demenz erkrankte Versicherte eingeführt worden. Der Medizinische Dienst nimmt in seinem Gutachten neben der klassischen Pflegebedürftigkeit (Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität) auch zu demenziellen Erscheinungen Stellung.
Pro Monat stehen gegebenenfalls – je nach Einschränkungen der Alltagskompetenz – 100 oder 200 Euro zur Verfügung. Von der Weglauftendenz über ein herabgesetztes Urteilsvermögen bis zum unkontrolliert emotionalen Verhalten werden insgesamt 13 Kriterien geprüft. Diese Leistungen kommen übrigens auch Personen zugute, die in die Pflegestufe 0 eingruppiert worden sind. Das Geld kann für professionelle Betreuung ausgegeben werden, zum Beispiel für tagesstrukturierende Maßnahmen eines Pflegedienstes oder für den Eigenanteil bei der Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege. Der Betreuungsbetrag wird nur gegen Vorlage einer Rechnung von der Pflegekasse erstattet.
Kombinationsleistungen
Die Pflegeversicherung rechnet einen Teil direkt mit einem ambulanten Pflegedienst ab, der Rest wird anteilig als Geldleistung an den Versicherten ausgezahlt. Zu beachten ist aber, dass die Investitionskosten nicht durch die Versicherung übernommen werden. Beispiel für Pflegestufe III: Der Versicherte nimmt Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Höhe von € 1.238,- in Anspruch. Davon müssen die Investitionskosten von 1 €/Tag abgezogen werden (1.238 - 30 = 1.208). Das sind 80 % von € 1.510,-. Außerdem wird ein Pflegegeld in Höhe von € 137,- (20 % von € 685,-) gezahlt.
Pflegezeit
Manchmal müssen Angehörige plötzlich bei der Pflege innerhalb der Familie einspringen. Die Pflegeversicherung ermöglicht Arbeitnehmern, sich bis zu 10 Tage ganz oder teilweise von der Arbeit befreien zu lassen. Dieser Anspruch auf Pflegezeit besteht, wenn ein pflegebedürftiger naher Angehöriger aufgrund einer akuten Situation gepflegt werden muss oder eine entsprechende Pflege zu organisieren ist.
Hierzu zählt auch das Zusammentragen von Informationen, um diese zu planen. Für dieses Anrecht ist eine Bestätigung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen erforderlich, die beim Arbeitgeber einzureichen ist. Die Pflegezeit ist nur in Betrieben mit mindestens 16 Arbeitnehmern möglich. Für diese freien Tage gibt es grundsätzlich keine Bezahlung. Außerdem kann die Pflegezeit sogar auf bis zu 6 Monate ausgedehnt werden, dann allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Pflegemittel und technische Hilfen
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Pflegehilfsmittel und technische Hilfen von der Pflegekasse gewährt. Dazu gehören Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes von bis zu € 2.500,- je Maßnahme.


