Zuschüsse auch ohne Pflegestufe

Je nach Einschränkung des Angehörigen stehen monatlich bis zu € 200,-- für professionelle Hilfe bereit.

Mit der Reform der Pflegeversicherung ist eine Verbesserung für an Demenz erkrankte Versicherte eingeführt worden. Der Medizinische Dienst nimmt in seinem Gutachten neben der klassischen Pflegebedürftigkeit (Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität) auch zu demenziellen Erscheinungen Stellung.
 
 Pro Monat stehen gegebenenfalls – je nach Einschränkungen der Alltagskompetenz – 100 oder 200 Euro zur Verfügung. Von der Weglauftendenz über ein herabgesetztes Urteilsvermögen bis zum unkontrolliert emotionalen Verhalten werden insgesamt 13 Kriterien geprüft. Diese Leistungen kommen übrigens auch Personen zugute, die in die Pflegestufe 0 eingruppiert worden sind. Das Geld kann für professionelle Betreuung ausgegeben werden, zum Beispiel für tagesstrukturierende Maßnahmen eines Pflegedienstes oder für den Eigenanteil bei der Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege. Der Betreuungsbetrag wird nur gegen Vorlage einer Rechnung von der Pflegekasse erstattet.

100 oder 200 Euro monatlich bei Demenz

CD-Tipp