Vollmachten rechtzeitig ausfüllen - Dr. Ann-Kathrin Meyer rät dringend zur Vorsorge
Als Margarete K. mit Durchblutungsstörungen im linken Bein ins Krankenhaus eingeliefert wurde, ging es um Leben und Tod. Nicht zu operieren hätte zur Folge gehabt, dass das Bein abstirbt. Aber auch eine Operation wäre bei der schwachen 96-Jährigen risikoreich gewesen. Welcher Angehörige darf und muss so einem Eingriff zustimmen bzw. kann ihn ablehnen, wenn der Patient selbst nicht mehr dazu in der Lage ist?
Die einzige Angehörige dieser Patientin war die Haushaltshilfe, die im Laufe der Jahre immer mehr die Privatpflege übernommen hat. Zum Glück hatte Margarete K. ihr schon vor Jahren eine Vollmacht über alle Fragen der Gesundheitssorge ausgestellt, und so konnte noch am selben Tag operiert werden.
Es ist für viele Menschen schwierig, ihr eigenes Patiententestament zu erstellen. Chefärztin Dr. Ann-Kathrin Meyer nennt die Gründe dafür: „Man muss sich mit dem eigenen Lebensende beschäftigen. Dabei wissen die Menschen oft nicht, an welcher Krankheit sie irgendwann einmal leiden werden, welche Einstellung sie dazu im Laufe der Jahrzehnte entwickeln und welche Fortschritte die Medizin machen wird.“ Die engagierte Fachärztin für Innere Medizin und Altersheilkunde (Geriatrie) erlebt immer wieder bei ihren Schlaganfall- oder Demenzpatienten, dass diese trotz körperlicher und geistiger Einschränkungen dann doch weiterleben wollen und sich der neuen gesundheitlichen Situation stellen. „Aus genau diesen Gründen habe ich auch noch kein Patiententestament“, gibt Dr. Meyer zu.
Die Medizinerin macht auf ein wichtiges Problem aufmerksam: „Bei einem plötzlichen Krankenhausaufenthalt brauchen wir dringend eine Vollmacht des Patienten, in dem er einen Angehörigen benennt, der ihn in allen Fragen der Gesundheitssorge vertreten soll, Operationen zustimmen kann und dem wir Auskünfte geben dürfen.“ Dieses formlose Schreiben mit ein bis zwei Sätzen ist schnell verfasst und unterschrieben. „Bei lebenserhaltenden Maßnahmen können wir zwar ohne Vollmacht handeln, aber bei allen anderen Maßnahmen müssen wir, wenn keine Vollmacht vorliegt, das Vormundschaftsgericht einschalten. Das verzögert notwendige Operationen und weitere medizinische Behandlungen“, erklärt Dr. Meyer.
Übrigens: Für Margarete K. ist die Operation gut verlaufen. Der Verschluss der Beinarterie konnte mit einem kleinen Eingriff behoben werden. Inzwischen ist die Patientin aus der Klinik entlassen worden. Ihr erster Satz in der vertrauten Wohnung: „Das ich das noch erleben darf.“
