Gegen unerwünschte Anrufe hilft nur, den Hörer aufzulegen
Dem aggressiven Marketing sind viele Verbraucher nicht gewachsen.
Wilma R. wusste nicht recht, wie ihr geschah: Am frühen Nachmittag klingelte das Telefon und riss sie aus dem Mittagsschlaf. Ein Callcenter überredete die Rentnerin zur Teilnahme an einer Lotterie, indem man ihr gute Gewinnchancen und eine einmalig günstige Gelegenheit versprach. Aufgrund ihrer Müdigkeit konnte die umworbene 86-Jährige den Zahlen und Fakten kaum folgen und war froh, als der Angestellte des Callcenters das Gespräch beendete. Eine Woche später flatterte ein freundliches Schreiben der Lotterie ins Haus. Die Seniorin hatte ein Achtellos gekauft.
Von privaten Krankenversicherungen über Telefongesellschaften bis hin zu Gewinnspielen – jeder kann Opfer solcher Machenschaften werden, obwohl unerbetene Telefonwerbung laut Gesetz unzulässig und wettbewerbswidrig ist.
Etwa 100 Anrufe im Monat gehen bei der Verbraucherzentrale Hamburg (VZH) zu diesem Thema ein. »Oft legen ältere Menschen bei unerwünschten Werbeanrufen nicht auf, weil sie zu höflich sind«, sagt Rechtsberaterin Julia Rehberg. Außerdem gehen sie davon aus, dass kein Vertrag zustande kommt, so lange sie nichts unterschreiben. Doch nach deutschem Recht sind auch mündliche Verträge rechtskräftig. Eine Unterschrift dient lediglich der Beweissicherung. »Das ist so, als würden Sie beim Bäcker einkaufen. Da unterschreiben Sie ja auch nicht dafür, dass Sie die Brötchen bekommen«, erklärt Rehberg.
Am besten kann man sich schützen, indem man sich nicht auf solche Verkaufsgespräche einlässt. »Wenn man doch einmal etwas Unnötiges abgeschlossen hat, gilt laut Paragraf 312d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in den meisten Fällen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen«, erklärt die Verbraucherschützerin. Den Widerspruch sollten Betroffene per Einschreiben mit Rückschein an das entsprechende Unternehmen schicken. Wichtig ist, rechtzeitig zu reagieren und mit Angehörigen darüber zu sprechen, auch wenn es einem peinlich ist. Wilma R. traute sich, ihrer Tochter das Schreiben der Lotterie zu geben. Die Tochter hat dann Widerspruch für ihre Mutter eingelegt.
Mittlerweile hat der Gesetzgeber eingegriffen. Die Callcenter dürfen neuerdings ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Aber ob das den Verbrauchern hilft? Sehr sinnvoll ist es dagegen, einen Satz wie den folgenden einzuüben, auch wenn er zunächst unhöflich klingt: »Ich möchte nicht von Ihnen belästigt werden. Rufen Sie hier bitte nie wieder an und damit ist das Gespräch beendet!« Unhöflich, aufdringlich und frech sind nämlich die Mitarbeiter des Callcenters. Dementsprechend deutlich dürfen Sie auch darauf reagieren.
