Ersatzpflege

Arbeitsfreistellung fuer Pflege articlethumbnail v2

Die Pflegekasse übernimmt den Verdienstausfall 1.612 Euro, wenn die Pflegeperson nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist.

Die alte Dame hat schon immer hier gewohnt. Jeder kennt sie, jeder mag sie, und jedem hat sie schon einmal geholfen. Sie hat die Pakete angenommen und vor der Haustür das Laub zusammengefegt. Mal hat sie auf die Kinder aufgepasst, im Urlaub die Blumen versorgt und für jeden hatte sie ein offenes Ohr. Sie war rührig und man sah sie jeden Tag. Bis von einem auf den anderen Tag nichts mehr ging. Jetzt kommt jeden Morgen ihre Tochter und pflegt die alte Dame aufopfernd. Die Nachbarn im Haus bringen ihr die Zeitung, erledigen Besorgungen oder begleiten sie zum Arzt. Seit einem Jahr ist die Tochter zweimal am Tag für die Mutter da, sie hilft ihr beim Aufstehen und Anziehen, kümmert sich um den Haushalt und hilft abends beim Zubettgehen.
 
Damit die Tochter noch lange helfen kann, möchte sie zwischendurch ausspannen und in den Urlaub fahren. Die berufstätige Nachbarin erklärt sich bereit, für drei Wochen die Pflege zu übernehmen, muss dafür aber unbezahlten Urlaub nehmen. Den Verdienstausfall der Nachbarin übernimmt in diesem Fall die Pflegekasse.

Tipp

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen im Jahr.
 
Wenn die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind (zum Beispiel Urenkel, Neffe, Nichte, Ururenkel, Cousin und Cousine) und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, übernimmt die Pflegekasse gegen Nachweis des Verdienstausfalls bis zu folgenden Höchstgrenzen die Pflegekosten.