Euro 125,- Extrageld

Pflegebeduerftigkeit articlethumbnail v2

Es stehen monatlich bis zu € 125,-- für professionelle Hilfe bereit.

Allen Pflegebedürftigen stehen zusätzlich 125 Euro für Entlastungsleistungen zur Verfügung.
Diese Leistungen kommen übrigens auch Personen zugute, die in den Pflegegrad 1 eingruppiert worden sind. Das Geld kann für professionelle Betreuung ausgegeben werden, zum Beispiel für tagesstrukturierende Maßnahmen eines Pflegedienstes oder für den Eigenanteil bei der Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege. Die Entlastungsleistungen werden nur gegen Vorlage einer Rechnung von der Pflegekasse erstattet.