Pflegebedürftigkeit

Pflegebeduerftigkeit articlethumbnail

Wird bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität Unterstützung benötigt, sollte man einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.

Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfe benötigen. Diese Hilfe muss auf Dauer, mindestens jedoch für sechs Monate erforderlich sein. Gemeint sind damit Pflege sowie hauswirtschaftliche Unterstützung bei gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens.
Zur Pflege gehören sowohl die Übernahme und Unterstützung als auch die Anleitung und Beaufsichtigung der pflegebedürftigen Person. Beispiel: Eine Ehefrau beaufsichtigt ihren Mann morgens beim Waschen. Der Betroffene hat aufgrund seiner Krankheit Gleichgewichtsstörungen, hin und wieder wird ihm schwindelig. Seine Frau muss ihn stützen, um einen Sturz zu verhindern.

Der Pflegebedarf wird nach Punkten bemessen

Der Gesetzgeber hat ein Verfahren entwickelt, um den individuellen Pflegebedarf für körperlich und Demenz betroffene Patienten zu bestimmen. Es wird ein Gutachten erstellt, welches in Module eingeteilt ist. Es wird die Mobilität über die psychische Problemlage bis hin zur Gestaltung des Alltagslebens begutachtet. Unterschieden wird nach den Kriterien der Selbstständigkeit, der vorhandenen Fähigkeiten oder nach der Häufigkeit der benötigten Hilfen. Hierfür werden Punkte vergeben, die dann den Pflegegrad bestimmen.