Pflege im Heim

Pflege im Heim articlethumbnail

Die gestaffelten Zuschüsse steigen mit zunehmendem Pflegeaufwand. Gleichzeitig steigt auch das Heimentgelt.

Im Alten- und Pflegeheim sowie im Pflegebereich einer Residenz werden Zuschüsse für vollstationäre Pflege gewährt. Beantragt der Versicherte vollstationäre Pflege, nehmen die Mitarbeiter des MDK auch dazu Stellung, ob eine Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung erforderlich ist. Sie bescheinigen dann die »Heimpflegebedürftigkeit«.

Heimpflegebedürftigkeit

Unter folgenden Voraussetzungen wird Heimpflegebedürftigkeit von der Pflegekasse attestiert:

  • Fehlen einer Pflegeperson
  • Fehlende Bereitschaft möglicher Pflegepersonen
  • Drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegeperson
  • Drohende oder bereits eingetretene Verwahrlosung des Pflegebedürftigen
  • Eigen- oder Fremdgefährdungstendenzen des Pflegebedürftigen
  • Räumliche Unzulänglichkeiten lassen eine Pflege nicht zu

Leistungen der Pflegekasse ab 1.1.2017

  • Pflegegrad 1: bis zu € 125,-
  • Pflegegrad 2: bis zu € 770,-
  • Pflegegrad 3: bis zu € 1.262,-
  • Pflegegrad 4: bis zu € 1.775,-
  • Pflegegrad 5: bis zu € 2.005,-

Bei der Pflege steigen die Preise neue Leistungszuschläge ab Januar 2022

In der Coronakrise ist deutlich geworden, wie wichtig die Arbeit der Pflegekräfte ist. Doch viele Stellen können inzwischen nicht mehr besetzt werden, die Arbeitsbelastung für den Einzelnen ist zu hoch geworden, Mitarbeiter wechseln in andere Berufe.

Eine Maßnahme, um wieder mehr Personal zu gewinnen: Neuerdings müssen Altenheime und ambulante Pflegedienste nach einem Tarifvertrag zahlen, deutliche Gehaltserhöhungen sind zu erwarten. Damit steigen jedoch die monatlichen Eigenanteile der Bewohner drastisch. Zum 1. Januar 2022 will der Gesetzgeber diese Preissteigerungen abfedern. Im Altenheim wird es künftig „Leistungszuschläge“ geben: Die Höhe hängt davon ab, wie lange ein Bewohner im Heim lebt. Innerhalb des ersten Jahres werden fünf Prozent des Eigenanteils der Pflegekosten als „Leistungszuschuss“ gewährt. Das steigert sich von Jahr zu Jahr auf bis zu 70 Prozent, nach mehr als 36 Monaten Lebenszeit im Altenheim. Unter dem Strich wird es trotzdem teurer.