Pflege zu Hause

Pflegebeduerftigkeit articlethumbnail v3

Zu Hause, im Residenz-Appartement oder in einer Seniorenwohnung werden Leistungen zur häuslichen Pflege gewährt.Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich entscheiden, ob sie mit dem Pflegedienst Leistungspakete oder ein Zeitkontingent vereinbaren möchten. Beim Zeitkontingent entscheidet die Familie welche Leistungen erbracht werden sollen.

Sach- und Geldleistungen

In der eigenen Wohnung beziehungsweise Seniorenwohnung oder im Appartement einer Residenz werden Leistungen zur häuslichen Pflege gewährt. Dabei haben Pflegebedürftige die Wahl:

Sachleistungen und Zuschüsse

Es kann zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, eine Tagespflegeeinrichtung oder eine Sozialstation beauftragt werden, die Pflege zu übernehmen. Dann werden diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, und zwar bis zur maximalen Zuschusshöhe, die vom Pflegegrad abhängig ist. Leistungen, die darüber hinausgehen, sind vom Versicherten zu zahlen. Sachleistungen, die monatlich abgerechnet werden können:

Ab 1.1.2022                               bis 31.12.21    
Pflegegrad 1: bis zu € 125*            bis zu € 125*   -
Pflegegrad 2: bis zu € 724,-           bis zu € 689,-    
Pflegegrad 3: bis zu € 1.363,-        bis zu € 1.298,-   -
Pflegegrad 4: bis zu € 1.693,-        bis zu  € 1.612,-    
Pflegegrad 5: bis zu € 2.095,-        bis zu € 1.995,-    

Pflegegeld und Zuschüsse

Hierbei handelt es sich um eine Geldleistung. Angehörigen, Nachbarn und Freunden soll damit eine materielle Anerkennung für ihren Einsatz zukommen. Oft wird in der Familie mit hohem persönlichem Einsatz die häusliche Pflege in geeigneter Weise und in ausreichendem Umfang sichergestellt, ohne Hilfe von außen annehmen zu müssen. Dem Versicherten wird dann der Zuschuss in voller Höhe, die abhängig vom Pflegegrad ist, überwiesen. Geldleistungen, die monatlich an den Versicherten ausgezahlt werden:                           

                                   

  • Pflegegrad 1: bis zu € 125,-*                    
  • Pflegegrad 2: bis zu € 316,-                      
  • Pflegegrad 3: bis zu € 545,-                 
  • Pflegegrad 4: bis zu € 728,-                      
  • Pflegegrad 5: bis zu € 901,-                    

Die Euro 125,-- werden nur gegen Rechnung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen erstattet.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Allen Pflegebedürftigen stehen zusätzlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Das Geld kann für professionelle Betreuung ausgegeben werden, zum Beispiel für tagesstrukturierende Maßnahmen eines Pflegedienstes oder für den Eigenanteil bei der Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege. Der Betreuungsbetrag wird nur gegen Vorlage einer Rechnung von der Pflegekasse erstattet.