Pflegegrade
Wenn auf Dauer geringe bis schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der eingenen Fähigkeiten vorliegen, gibt es Leistungen aus Ihrer Pflegeversicherung.
Einstufung in einen Pflegegrad
Für die Einstufung des Pflegegrades wird die Schwere der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten begutachtet. Auch der Einfluss der demenziellen Erkrankung auf den Antragsteller und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Selbständigkeit nehmen bei der Begutachtung einen großen Anteil ein.
So heißt es:
Pflegegrad 1
- Es liegen geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
Pflegegrad 2
- Es liegen erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
Pflegegrad 3
- Es liegen schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
Pflegegrad 4
- Es liegen schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
Pflegegrad 5
- Es liegen schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor.