Widerspruch

Ziel der Pflegeversicherung articlethumbnail

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen, ein Anruf bei der Kasse reicht nicht aus.

Wenn der Versicherte mit der Entscheidung der Pflegekasse über Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht einverstanden ist, kann er dagegen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Einstufung in die Pflegestufe schriftlich bei der Pflegekasse erhoben werden. Es reicht nicht aus, deshalb den Sachbearbeiter anzurufen. Allerdings muss die Pflegekasse den Widerspruch schriftlich aufnehmen, wenn der Versicherte dort persönlich vorspricht. Mit dieser Niederschrift bei der Pflegekasse soll denjenigen Versicherten die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtert werden, die im Abfassen von Schriftstücken ungeübt sind.

Der Versicherte hat einen Anspruch darauf, in die Akten der Pflegekasse Einsicht zu nehmen, insbesondere in das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Dies ergibt sich aus § 25 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch). Nur so kann der Widerspruch sinnvoll begründet werden.

Es reicht also, zunächst Widerspruch innerhalb der vorgegebenen Frist einzulegen und gleichzeitig das Gutachten anzufordern. Die Begründung kann dann nachgereicht werden.

Sollte die Pflegekasse an ihrer ursprünglichen Entscheidung festhalten, muss sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid erlassen. Darin müssen eine Begründung für die Zurückweisung des Widerspruchs und eine Belehrung über die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht enthalten sein.
  
Sie können dieses Musterschreiben nutzen um ihren Widerspruch zu verfassen.

Gegen Ihren Bescheid vom 20.01.2017, bei mir eingegangen am 12. 1. 2017, Aktenzeichen 123 456 789, lege ich Widerspruch ein.

Begründung: Im o. g. Bescheid haben Sie meinen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung abgelehnt. Ich benötige aber dringend Hilfe und dies müsste der MDK in seinem Gutachten auch festgestellt haben. Leider kenne ich dieses Gutachten bisher nicht. Ich bitte daher zunächst, mir das MDK-Gutachten in Kopie zuzusenden. Hierauf habe ich nach § 25 SGB X Anspruch. Nach Einsicht in das Gutachten werde ich hierzu näher Stellung nehmen.

(Datum, Unterschrift)